Tourenwagen Autorennen
Im internationalen Sportgesetz der FIA sind Tourenwagen in etwa folgendermaßen definiert:
Als Tourenwagen bezeichnet man PKW aus Serienproduktionen, die in modifizierter Form zu Motorsport Rennen eingesetzt werden. Sie sollen aber „zum normalen Verkauf an die Kundschaft bestimmt“ sein.
Diese "Produktionswagen" können mit den nötigen Sicherheitseinrichtungen für Rennen zugelassen werden. Dazu gehören unter anderem: Feuerlöscher, Überrollkäfig, Hauptschalter und ggf. Hosenträgergurte.
Die Kategorien sind:
Gruppe N
Gruppe SP (Super Production)
Gruppe A
Gruppe B
Alle Kategorien werden nach Hubraum sortiert in Unterkategorien sortiert.
Es gibt auch noch weitere nationale Klassen. In Deutschland sind das:
Gruppe G (seriennäher als Gr. N, unterteilt nach Leistungsgewicht),
Gruppe F bzw. F-2005 (ungefähr wie Gr. A)
Gruppe H (freier als Gr. F)
F und H werden wie die internationalen Kategorien nach Hubraum sortiert.
Bei Fahrzeugen die Tuningmaßnahmen haben welche das erlaubte der jeweiligen Kategorie überschreiten werden sie auch in der nächsthöheren Kategorie geführt.
Die Tuninmaßnahmen müssen im DMSB Wagenpass des Fahrzeugs aufgelistet sein. DMSP ist der Deutsche Motorsport Bund.
Weiterhin gibt es GT Fahrzeuge. Diese gehören der Kategorie Serienproduktionswagen (Gruppe B) an, als GT I/II aber der Kategorie der Rennwagen. Das sind zum Beispiel die Fahrzeuge die bei dem sehr bekanntem Autorennen "24h von le Mans" starten.
In den 80er Jahren wurde dann in Deutschland die DTM bekannt. Seit 1993 starten hier nur noch Klasse 1 Rennwagen: „Ausschließlich zu Wettbewerbszwecken einzeln gebaute Fahrzeuge“.
Diese speziell für Autorennen gebauten Fahrzeuge bestehen hauptsächlich aus Plastikkarossen die auf einem Gitterrohrrahmen befestigt sind.













